Studiengang Lehramt Technik für Gymnasien und Gesamtschulen
Neuer Studiengang seit Wintersemester 2016/2017

Studienwechsel

Falls Sie schon an der RWTH oder einer anderen Hochschule studieren und in das Fach Lehramt Technik wechseln wollen, benötigen Sie in bestimmten Fällen eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung. Außerdem können Ihnen eventuell Studienleistungen anerkannt werden.

 

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Mit einer Unbedenklichkeitsbescheidung wird bescheinigt, dass Sie weiterhin Prüfungsanspruch in allen den Studiengang betreffenden Modulen besitzen. Haben Sie im vorherigen Studienverlauf eine Prüfung endgültig nicht bestanden, kann dies bedeuten, dass Sie auch in einem weiteren Studiengang keinen Prüfungsanspruch mehr haben. 

Damit dies geprüft werden kann, legen Sie der Fachstudienberatung des Lehramts Technik einen Ausdruck Ihrer bisherigen Studienleistungen vor. Dazu holen Sie bitte vom Prüfungsamt eine beglaubigte Bescheinigung Ihrer Prüfungsleistungen für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ein und legen diese zusammen mit dem Formular (kann im Selfservice heruntergeladen werden) dem Prüfungsausschuss vor.

 

Anerkennung von Studienleistungen

Ob Ihnen Leistungen anerkannt werden können, müssen in einigen Fällen die jeweiligen Fachprüfer und Fachprüferinnen der Module entscheiden. In diesen Fällen bekommen Sie von der Fachstudienberatung Lehramt Technik einen "Laufzettel", mit dem Sie zu den jeweiligen Dozenten oder Dozentinnen gehen und abzeichnen lassen, ob eine Leistung, die in einem anderen Studienfach oder an einer anderen Hochschule abgelegt wurde, als gleichwertig betrachtet wird. Ist dies nicht nötig, kann eine mögliche Anerkennung direkt beim Prüfungsausschuss Lehramt Technik beantragt werden. Dazu müssen Sie evtl. Unterlagen (Skripte, Klausuren etc.) über die Inhalte der Prüfung bereithalten, damit sich die Verantwortlichen ein Bild Ihrer erbrachten Leistungen machen können.